Bundesärztekammer fordert Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke

Die Bundesärztekammer fordert die Bundesregierung auf, eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Ziel ist es, den Zuckerkonsum zu reduzieren und Hersteller zu zuckerärmeren Rezepturen zu bewegen. Als Beispiel verweist die Ärzteschaft auf Großbritannien, wo eine entsprechende Abgabe zu umfangreichen Produktreformulierungen geführt hat.

Bundesärztekammer fordert gestaffelte Zuckerabgabe

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert eine zügige Einführung einer gestaffelten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Die entsprechende Gesetzgebung solle nicht weiter verzögert werden, erklärte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

Nach Auffassung der Bundesärztekammer soll sich die Höhe der Abgabe am Zuckergehalt der jeweiligen Getränke orientieren. Dadurch soll ein wirtschaftlicher Anreiz entstehen, den Zuckergehalt von Softdrinks zu reduzieren und Rezepturen entsprechend anzupassen.

Reinhardt begründet die Forderung mit der zunehmenden Bedeutung ernährungsbedingter Erkrankungen. Übergewicht, Adipositas und Typ-2-Diabetes stellten eine erhebliche gesundheitliche Herausforderung dar. Besonders Kinder und Jugendliche müssten stärker vor den Folgen eines hohen Zuckerkonsums geschützt werden.

Ziel: Weniger Zucker in Getränken

Aus Sicht der Bundesärztekammer sollte eine Zuckerabgabe nicht primär unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Staatseinnahmen betrachtet werden. Entscheidend sei vielmehr, ob der Zuckerkonsum tatsächlich zurückgehe und Hersteller ihre Produkte zuckerärmer zusammensetzten.

Damit würde eine solche Abgabe nicht nur über den Preis wirken. Ein wesentlicher Effekt könnte bereits bei der Produktentwicklung entstehen, wenn Hersteller versuchen, ihre Getränke unter bestimmte Schwellenwerte zu bringen und dadurch eine höhere Abgabenstufe zu vermeiden.

Genau diesen Mechanismus führt die Bundesärztekammer als Argument für ihr Modell an.

Großbritannien als Beispiel für Rezepturänderungen

Als Beispiel verweist die BÄK auf die britische Soft Drinks Industry Levy. Die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke wurde dort im April 2018 eingeführt. Sie ist nach dem Zuckergehalt gestaffelt und soll Hersteller dazu bewegen, den Zuckeranteil ihrer Produkte zu reduzieren.

Die britischen Erfahrungen zeigen tatsächlich deutliche Veränderungen bei den Rezepturen. Nach Angaben der britischen Regierung sank der durchschnittliche, verkaufsgewichtete Zuckergehalt der von der Abgabe erfassten Getränke zwischen 2015 und 2024 um 47,4 Prozent. Bereits zwischen 2015 und 2019 reformulierten rund 65 Prozent der Getränke, die zunächst mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthielten, ihre Rezeptur auf weniger als 5 Gramm.

Die britische Regierung führt diese Entwicklung unter anderem auf die Anreizwirkung der Abgabe zurück. Damit liefert Großbritannien ein konkretes Beispiel dafür, wie eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe auf die Rezepturentwicklung der Getränkeindustrie wirken kann.

Großbritannien verschärft die Abgabe weiter

Der britische Ansatz wird inzwischen weiterentwickelt. Ab 1. Januar 2028 soll die Schwelle für die Abgabepflicht von derzeit 5 auf 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter sinken. Zudem sollen bestimmte Ausnahmen für Milch- und Milchalternativgetränke entfallen. Die Änderungen sollen den Anreiz zur weiteren Zuckerreduktion verstärken.

Für die deutsche Getränkewirtschaft ist das britische Modell damit auch deshalb interessant, weil es zeigt, wie eine solche Regulierung über mehrere Jahre auf Produktentwicklung und Sortiment einwirken kann.

Was eine Zuckersteuer für die Getränkebranche bedeuten könnte

Für Hersteller zuckergesüßter Getränke würde eine gestaffelte Abgabe insbesondere die Rezepturentwicklung in den Mittelpunkt rücken. Produkte mit einem hohen Zuckergehalt könnten gegenüber zuckerärmeren Varianten wirtschaftlich anders behandelt werden.

Welche konkreten Schwellenwerte, Abgabesätze oder Ausnahmen bei einem deutschen Modell gelten könnten, ist in der vorliegenden Forderung der Bundesärztekammer allerdings nicht festgelegt.

Die Forderung ist damit zunächst ein gesundheitspolitischer Vorstoß und noch keine beschlossene Regelung. Für die Getränkeindustrie wären die konkrete Ausgestaltung und insbesondere die jeweiligen Zuckergrenzen entscheidend.

Diskussion um Zucker und Prävention

Die Debatte über eine Zuckerabgabe steht im Zusammenhang mit der Frage, welche Maßnahmen geeignet sind, den Konsum stark gezuckerter Produkte zu reduzieren. Neben einer möglichen Abgabe spielen dabei auch Produktreformulierungen, kleinere Portionsgrößen, Kennzeichnung und das Angebot zuckerreduzierter beziehungsweise zuckerfreier Getränke eine Rolle.

Die Bundesärztekammer setzt mit ihrer aktuellen Forderung den Schwerpunkt auf einen finanziellen Anreiz für Hersteller. Ihr Ziel ist nach eigenen Angaben, Prävention zu stärken und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Folgen eines hohen Zuckerkonsums zu schützen.

Für die deutsche Getränkeindustrie könnte die Diskussion damit zu einem weiteren Impuls für die Entwicklung zuckerreduzierter Softdrinks werden.