Bundeszahnärztekammer zur Zuckersteuer: Ja zur gezielten Abgabe – Nein zum Rundumschlag bei Getränken

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt eine gestaffelte Herstellerabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks – lehnt aber eine zu breite Ausdehnung auf Milchgetränke, Haferdrinks oder alkoholfreies Bier ab. Das britische Modell zeigt: Gezielte Lenkung wirkt, pauschale Getränkesteuern nicht.

BZÄK unterstützt Zuckerabgabe auf Softdrinks – warnt aber vor zu breiter Getränkesteuer

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) positioniert sich klar zur aktuellen Debatte um eine gesundheitsbezogene Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Getränke: Eine gezielte Herstellerabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks hält die BZÄK für richtig und sinnvoll. Die zuletzt bekannt gewordenen Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums gehen nach Einschätzung der Kammer jedoch zu weit.

BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler betont, dass eine Zuckersteuer kein beliebiges Instrument zur Erhöhung der Staatseinnahmen werden dürfe. Ziel müsse es sein, Hersteller zur Senkung des Zuckergehalts zu bewegen – nicht Getränke für Verbraucher zu verteuern oder Haushaltslöcher zu schließen.

Breite Ausdehnung verfehlt das Lenkungsziel

Laut Medienberichten sollen die aktuellen Eckpunkte auch Produkte wie Milchgetränke, Haferdrinks oder alkoholfreies Bier einbeziehen. Die BZÄK sieht darin eine Abkehr vom eigentlichen gesundheitspolitischen Ziel. BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Doris Seiz und Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler sprechen sich gemeinsam für eine gestaffelte Besteuerung aus, deren Erfolg sich daran messen lassen sollte, wie stark Hersteller den Zuckergehalt tatsächlich reduzieren.

Die Zahnmedizin sehe täglich das Schadensausmaß von zu viel Zucker – Karies, Adipositas und Diabetes Typ 2 – besonders bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen. Hausweiler verweist auf das britische Modell als Vorbild: „Großbritannien hat sehr erfolgreich den Zuckergehalt in Softdrinks gesenkt bekommen."

Das britische Modell als Blaupause

Großbritannien führte 2018 die Soft Drinks Industry Levy ein. Bereits die Ankündigung der Abgabe bewog viele Hersteller zur freiwilligen Rezepturänderung. Zwischen 2015 und 2020 sank der durchschnittliche Zuckergehalt der erfassten Getränke um 46 Prozent – 89 Prozent der dort verkauften Softdrinks lagen zuletzt unterhalb der Abgabeschwelle von fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter.

In Deutschland hingegen sank der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks zwischen 2015 und 2021 lediglich von 5,3 auf 5,2 Gramm je 100 Milliliter – in Großbritannien ging er im gleichen Zeitraum auf 3,8 Gramm zurück. Forschungsdaten der Universität Cambridge belegen zudem, dass im Jahr nach Einführung der britischen Abgabe der Zuckerkonsum bei Kindern um rund fünf Gramm pro Tag und bei Erwachsenen um elf Gramm pro Tag sank.

Wissenschaftler der Universität Oxford und der TU München haben berechnet, dass eine gezielte Limonadenabgabe in Deutschland hunderttausende Krankheitsfälle verhindern und bis zu 16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten einsparen könnte.

Die BZÄK fordert ergänzend zur Abgabe auch verhältnispräventive Maßnahmen wie eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung sowie Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel für Kinder.